AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geschäftsgegenstand

1. Der Preis Experte stellt dem Auftraggeber gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr Informationen über die Verfügbarkeit und den Preis von Waren und Dienstleistungen gem.den Vorgaben des Auftraggebers zu Verfügung.

2. Soweit nichts anderes vereinbart, werden bei Standardaufträgen 30 % der Preisdifferenz zwischen dem vom Kunden genannten Anbieterpreis und dem von uns ermittelten Anbieterpreis als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

3. Macht der Auftraggeber bei der Auftragserteilung keine Angaben zu einem ihm vorliegenden Angebot, ist der Preis Experte berechtigt, zum Zwecke der Berechnung der Bearbeitungsgebühr  die Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Basispreis festzulegen, oder 5 % vom Auftragwert in Rechnung zu stellen.

4. Die den Preis Experte zur Verfügung gestellten Informationen erhält der Auftraggeber zu freien Verwertung hinsichtlich Art und Umfang. Somit versteht sich der Preis Experte weder als Händler noch als Handelsmakler im Sinne des HGB § 93. Infolgedessen ist der Preis Experte auch dann berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen, wenn der Auftraggeber den oder die ermittelten und vorgeschlagenen Anbieter nicht in Anspruch nimmt.

II.  Vertrag

1. Für alle Angebote, Verträge und Vereinbarungen gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Mit der Auftragserteilung (Antrag) erkennt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an und bestätigt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sein damit verbundenes Einverständnis.

3. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Preis Experte kommt erst dann zustande, wenn der Preis Experte die Auftragserteilung (Antrag) bestätigt hat  ( Auftragsbestätigung ). Der Preis Experte ist berechtigt, sich vom Auftraggeber im Einzelfall den Erhalt der Auftragsbestätigung durch Unterschrift rückbestätigen zu lassen.

4. Sämtliche Vereinbarungen - insbesondere Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen und Zusicherungen - werden nur durch schriftliche Bestätigung von  Preis Experte rechtsgültiger Vertragsbestandteil.

III. Gewährleistung, Haftungsausschluß

1. Der Preis Experte hat mit der Übermittlung des Ermittlungsresultats den Vertrag erfüllt. Eine weitere Verpflichtung oder Gewährleistung von Preis Experte kann nicht geltend gemacht   werden, dies gilt insbesondere für den Fall, daß ein von Preis  Experte benannter Anbieter innerhalb der Gültigkeitsdauer sein Angebot zurückzieht. Die Forderung von Preis Experte an den Auftraggeber ist in dem Falle hinfällig.

2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf ein Ermittlungsresultat. Dieses kann frühestens zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens einer Woche eingefordert werden. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Fehlende, unvollständige oder mißverständliche Angaben bei der Auftragserteilung (Antrag) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Macht der Auftraggeber Angaben zu einem ihm bereits vorliegenden Angebot, müssen diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Antrag) nachweislich den Tatsachen entsprechen. Wird das Ermittlungsresultat vorsätzlich oder fahrlässig durch falsche Angaben beeinflußt, behält sich der Preis Experte zivilrechtliche Maßnahmen gegen den Auftraggeber vor.

5. Falls der Auftraggeber das von Preis Experte vorgeschlagene Angebot annehmen will,ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Anbieter angeraten. Sollte das Angebot aufgrund einer fahrlässig verursachten verspäteten Kontaktaufnahme hinfällig sein, kann dies vom Auftraggeber nachträglich nicht reklamiert werden. Erfolgt die Zustellung des Ermittlungsresultat außerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebotes,  ist der Preis Experte unverzüglich zu informieren, ebenso falls der vorgeschlagene Anbieter gar nicht, oder nicht zu den genannten Konditionen erfüllen kann.

6. Preis Experte nimmt keine beratende Funktion wahr, dies gilt insbesonders für die Bereitstellung von Informationen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Für Mängelrügen an jeglicher Ware oder Dienstleistung übernimmt der Preis Experte keine Gewähr.

IV. Vertragsverletzungen, Stornierungen

1. Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag, bzw. den Vertrag innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

2. Verweigert der Auftraggeber die Annahme des Ermittlungsresultats, oder kommt eine Zustellung aufgrund falscher Angaben nicht zustande, ist der Preis Experte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz beträgt 1,5 % vom Gegenwert der vermittelten Ware oder Dienstleistung ( mind. € 50,00 ) zzgl. MwSt. Einen höheren Schaden hat der Preis Experte nachzuweisen.

3. Storniert der Auftraggeber den Vertrag vor Zustellung des Ermittlungsergebnissen,so ist der Preis Experte berechtigt, eine Stornierungsgebühr von 1 % ( mind. € 25,00 ) gemessen am Gegenwert der vermittelten Ware oder Dienstleistung zu berechnen.

V. Zahlungen

1. Der in der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen.

2. Schecks, Zahlungsanweisungen zur Verrechnung und Wechsel gelten erst drei Werktage nach Gutschrift beim Empfänger als bezahlt. Inkassospesen und Gebühren für retournierte Einzugspapiere gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Gegen die Ansprüche von Preis Experte darf der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich der Preis Experte eine Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäische Zentralbank vor, es sei denn, daß der Preis Experte höhere Verzugszinsen oder der Auftraggeber eine geringere Belastung von Preis Experte nachweist.

5. Der Preis Experte behält sich eine Abtretung ihrer Forderungen vor.

6. Bei vertraglicher Teilerfüllung seitens Preis Experte sind die in der Rechnung entsprechend aufgeführten Gebühren zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer fällig.

7. Der Preis Experte hat Anspruch auf Berichtigung von offensichtlichen Berechnungsfehlern.

VI. Datenschutz

1. Der Preis Experte sichert zu, daß Personenbezogene Daten des Auftraggeber ausschließlich von Preis Experte bzw. deren Erfüllungsgehilfen zugänglich sind.  ( zB. Erfüllungsgehilfen Paketlieferant )

2. Bestehen berechtigte Zweifel an den Angaben des Auftraggebers gem. III.4., bzw. bestreitet der Auftraggeber die Vertragserfüllung durch Preis Experte, so ist der Preis Experte berechtigt, Auskünfte über Art, Umfang und Inhalt einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem ermittelten Anbieter bzw. dem vom Auftraggeber angegebenen Anbieter einzuholen. Dieser Anbieter wird vom Auftraggeber ausdrücklich ermächtigt, Preis Experte die gewünschten Informationen zu unterbreiten